Unser Verein
Der Verein hat die bedeutende und zugleich schwierige Aufgabe, mit dafür Sorge zu tragen, dass erhaltenswerte Mühlen in ihrem Bestand gesichert werden, dass Reparaturen und Restaurierungen unter größtmöglicher Bewahrung der originalen Bausubstanz erfolgen und Wiederherstellungen dem einst vorhandenen Original so nahe wie möglich kommen.
Nur dadurch wird es möglich sein, auch späteren Generationen diese Objekte in weitestgehend unverfälschtem Zustand vorführen zu können.
Weitere Aufgaben und Ziele des Mühlenvereins bestehen darin, Verzeichnisse der im Freistaat Sachsen noch bestehenden oder einst vorhandenen Mühlenstandorte aufzustellen (Inventarisierung und Erfassung), technische und geschichtliche Daten sowie damit verbundene Volkskunde zu sammeln und (mühlen-) handwerkliches Wissen und Fertigkeiten zu übernehmen.
Der Sächsische Mühlenverein ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein.
Er arbeitet ehrenamtlich und ist bemüht, für alle regionalen und lokalen Mühlengruppen, Kommunen oder Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Mühlenerhaltung und Mühlenkunde tätig sind oder es sein möchten, beratend, und wenn erforderlich, auch koordinierend oder organisierend tätig zu sein.
Der Verein möchte sein Wissen und seine Erfahrungen an alle weitergeben, die sich dafür interessieren. Jeder Beitrag, der seinen Zielen und Vorhaben dient, ist willkommen und wird unterstützt.
Weiterhin strebt der Verein eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Mühlenvereinigungen an.
Vorsitzende:
Bettina Böhme
Tel. 0172/7929615
oder 034327/92687
weiter im Vorstand:
Carsten Doege
Gottfried Schumann
Hans-Henning Ruhmer
Geschäftsführer:
Thomas Kunz
Tel. 035204/48484
Schatzmeisterin:
Heike Bellmann
Der Beitritt zum Sächsischen Mühlenverein e.V. erfolgt über einen schriftlichen Antrag auf einer Beitrittserklärung.
Der Vorstand entscheidet in der nächsten Vorstandssitzung über die Mitgliedschaft.
Wenn der Vorstand der Mitgliedschaft zugestimmt hat, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Eingang des Jahresbeitrages.
Das neue Mitglied erhält daraufhin vom Geschäftsführer eine Mitgliedsurkunde.
Sollte der Vorstand aus triftigem Grund eine Mitgliedschaft ablehnen, erhält der Antragsteller einen eventuell schon überwiesenen Mitgliedsbeitrag umgehend zurück.
Die Mitgliedschaft im Sächsischen Mühlenvereins e.V. enthält:
Laufende Informationen, u.a. Vereinsrundbriefe, und 1x jährlich unser Vereinsheft "Sächsische Mühlennachrichten"
Sie sind gleichzeitig Mitglied der DGM (Deutsche Gesellschaft für Mühlenerhaltung und Mühlenkunde e.V.) und erhalten das Heft "Der Mühlstein"
Informationen zum Deutschen Mühlentag und bei Teilnahme kostenlose Haftpflichtversicherung und Internetpräsentation
Fachinformationen nach Anfrage
Betreuung und Beratung bei Sanierung im denkmalgerechtem Sinne
Informationen zu Fördermöglichkeiten.
2 Mitgliedsversammlungen im Jahr sachsenweit, 1 Jahreshauptversammlung der DGM deutschlandweit
Jahresmitgliedsbeitrag:
0rdentliche Mitglieder und Körperschaften ohne wirtschaftliche Basis
35,- €
Je weiteren Mühlenstandort des Mitgliedes
+ 5,- €
Körperschaften mit wirtschaftlicher Basis
50,- €
Ehrenmitglieder
beitragsfrei
Dokumente:
Der Sächsische Mühlenverein verfügt über eine Satzung deren letzte Änderung vom 05. Mai 2007 stammt.
Er ist beim Amtsgericht im Vereinsregister mit Sitz Dresden unter der Nummer 145 eingetragen. Vom Finanzamt Meißen wurde er am 13.07.2021 zum wiederholten Male als gemeinnützig anerkannt.